Aktuelle Info zu Wertgutachten

ImmoWertV:
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist im BGBl. I Nr. 25 vom 27. Mai 2010, S. 639, veröffentlicht. Die ImmoWertV tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Künftig ist somit der Verkehrswert im Sinne des §194 BauGB von Grundstücken nach Maßgabe dieser Verordnung zu ermitteln.


Bodenrichtwerte:

Mit der neuen Bodenrichtwertrichtlinie ist allen Gutachterausschüssen eine einheitliche Regelung zur Ermittlung der Bodenrichtwerte zur Anwendung empfohlen. Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums der Finanzen, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wurde am 11.02.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen.


Sachwert:

Im Rahmen des Deutschen Sachverständigentags wurde am 18.03.2011 der Entwurf der neuen Sachwertrichtlinie der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Diese Richtlinie soll die veralteten Verfahrensregelungen der WertR ablösen und sind nach den Maßgaben der ImmoWertV angelegt. Diese Richtlinie einschließlich der neuen Normalherstellungskosten 2010 sollen noch dieses Jahr in Kraft treten. Informationen zu ImmoWertV und mehr sind ein Pflichtprogramm für alle tätigen Wertermittler.

Näheres hierzu auf Anfrage oder in Kürze auf dieser Seite.


Ableitung sonstiger für die Immobilienbewertung erforderlicher Daten
Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK-OGA) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Forderungen der Immobilienwirtschaft nach einer deutschlandweit einheitlichen, flächendeckenden und differenzierteren Bereitstellung von aktuellen Daten des Immobilienmarktes zu befriedigen.

Hierfür wurde von Seiten der AK-OGA einheitliche Standards und Verfahren zur Ermittlung und Veröffentlichung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten entwickelt, um die Vergleichbarkeit der Immobilienmarktinformationen von der Orts- bis zur Bundesebene zu ermöglichen.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind in dem jetzt veröffentlichten Dokument zusammengefasst und durch den AK OGA in seiner Sitzung am 10. März 2011 abgestimmt worden.

Der Leitfaden kann unter der Internetadresse www.immobilienmarktbericht-deutschland.info kostenlos abgerufen werden

Kontaktieren Sie uns: Tel.  +49 (0) 8662 417 61 32 E-Mail: info@bsz-sued.de